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Datenschutzerklärung

Angaben gemäss §5 TMG Tobias Ewering, Jobkreisel-Coesfeld Arbeitsvermittlung, Präsidentenstrasse 16, 59192 Bergkamen

Kontakt : 02307-9269700

      

E-Mail: ewering@jobkreisel-coesfeld.de

 

Es werden keinerlei Daten von Ihnen durch das Aufrufen unserer Webseiten gespeichert. Wenn Sie uns eine E-Mail, oder eine Mitteilung über eines unserer Kontaktformulare zukommen lassen, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer etc.ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der jeweils angebotenen Dienstleistung.

 


Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Jobkreisel Coesfeld und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden AG genannt.

§1 Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen „Jobkreisel Coesfeld" und dem AG gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der „Jobkreisel Coesfeld“ schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von „Jobkreisel Coesfeld“ bzw. die Verwaltung der Daten der Arbeitsuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung.

§ 2 Vermittlungsauftrag

„Jobkreisel Coesfeld“ verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag des AG sorgfältig, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen. Dazu bedarf es eines Vermittlungsvertrag der mit dem AG abgeschlossen wird.

„Jobkreisel Coesfeld“ übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung des AG innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.„Jobkreisel Coesfeld“ ist nicht verpflichtet, mit den AG einen Vermittlungsvertrag abzuschließen.

Der gültige Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eines AG ist dem Vermittler bei Vertragsabschluss in Kopie vorzulegen und nach einer erfolgreichen Vermittlung im Original auszuhändigen bzw. zuzusenden, nachdem eine Vermittlung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfolgt ist.

§ 3 Vertragsabschluss

Der AG erklärt mit unterzeichnen des Vermittlungsvertrages des „Jobkreisel Coesfeld“ gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. „Jobkreisel Coesfeld“ ist berechtigt, die Personalien des AG in die firmeneigene Datenbank abzuspeichern und gemäß Vertragsvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw. weiterzugeben.

„Jobkreisel Coesfeld“ ist berechtigt, für die bessere Vermittlungsmöglichkeit des AG seine Bewerbungsbildermaterial anzufordern bzw. selbst zu produzieren.

§ 4 Vergütung

Dem AG werden Dienstleistungen gewährt gemäß § 2 des zwischen dem AG und „Jobkreisel Coesfeld“ abzuschließenden Vermittlungsvertrages (siehe dort).

Die gesetzlichen Grundlagen der privaten Arbeitsvermittlung sind festgelegt im Sozialgesetzbuch, Dritter Teil (SGB III).Der „Jobkreisel Coesfeld“ erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III).

§ 5 Dienstleistungsbeginn

Mit Hinterlegung einer Kopie des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt des AG beginnt sofort „Jobkreisel Coesfeld“ für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

§ 6 Vertragsdauer

Der Vertrag „Jobkreisel Coesfeld“ und dem AG wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet spätestens bei erfolgter Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

§ 7 Haftung

„Jobkreisel Coesfeld“ übernimmt keine Erfolgsgarantie für die Vermittlung des AG. Haftungsansprüche jeder Art gegenüber des „Jobkreisel Coesfeld“ sind ausgeschlossen. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem Bewerber übernimmt der neue Arbeitgeber die alleinige wirtschaftliche sowie juristische Verantwortung für seine Entscheidung. Bei Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit von „Jobkreisel Coesfeld“ ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Überprüfung der von den Bewerber/innen gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Bewerber/innen, sowie seitens des Arbeitgebers gegenüber „Jobkreisel Coesfeld“ ,schließen eine Haftung des „Jobkreisel Coesfeld“ vollständig aus.

§ 8 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Gerichtsstand : Kreis Unna


Angaben gemäss §5 TMG Tobias Ewering, Jobkreisel-Coesfeld Arbeitsvermittlung, Präsidentenstrasse 16, 59192 Bergkamen

Kontakt : 02307-9269700